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Elternmitwirkung im Schulalltag

Ein wichtiges Prinzip für die Schulmitwirkung ist der Grundsatz der partner­schaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller an der Schule beteilig­ter Gruppen und Personen. Sie ist die Grundlage dafür, dass Eltern, die Lehr­kräfte und das gesamte weitere pädagogische Personal unserer Schule, aber auch die Schülerinnen und Schüler die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule in hohem Maße gemeinsam gestalten und gemeinsam verantworten.
Eltern können die Lehrkräfte unterstützen bei vielen klassenspezifischen Akti­vitäten (Klassenfeste, Unterrichtsgänge, Leseeltern, Arbeitsgemeinschaften, u.a.) oder auch bei Aktionen und Aktivitäten im Rahmen des Offenen Ganztages unterstützen. Nicht zuletzt bei unseren Schulfesten, unseren Chor- und Musicalveranstaltungen oder bei Sportfesten ist die Mitarbeit und das Engagement von Eltern unverzichtbar.
Wir möchten Sie aber auch ermutigen, im Interesse Ihres Kindes Ihre gesetzli­chen Elternrechte in der Schule wahrzunehmen. Wir möchten Sie hiermit über die Aufgaben der Gremien, in denen Eltern mitarbeiten, informieren:

Schulmitwirkung

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung der Schule mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Mei­nungen und Informationen, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.
Alle Eltern haben das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden.
Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassen­konferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.

Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegs­chaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stell­vertreter. Beide können über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an einer Klassenkonferenz teilnehmen.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören der Informations- und der Meinungs­austausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unter­richts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein:

  • Hausaufgaben
  • Lehr-und Lerninhalte
  • Leistungsüberprüfungen
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule,
  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln


Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahr­ten helfen und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.
Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tages­ordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmel­den. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt in der Regel an der Sit­zung teil.

Klassenpflegschaftsvorsitzende Schuljahr 2023/24

Klasse Vorsitzende/r Stellvertreter/in
Klasse 1a Fr. Yücel-Makita Fr. Dumke
Klasse 1b Hr. Khallouki Fr. Babusco
Klasse 1c Fr. Daum Fr. Berberi
Klasse 1d Fr. Kallwelis Fr. Wiesenekker-Lysov
Klasse 2a Fr. Latafi Fr. Henning
Klasse 2b Hr. Gadermann Hr. Icks
Klasse 2c Fr. Seidel Fr. Bajrami
Klasse 3a Fr. Rukiye Fr. Budak
Klasse 3b Fr. Koca Fr. Khallouki
Klasse 3c Fr. Cicek Fr. Beschnitt
Klasse 4a Fr. El Groudi Fr. Braun
Klasse 4b Fr. Lotz Fr. Duruduyugu-Ertugrul
Klasse 4c Fr. Azzamrani Fr. Niemer

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Der Schulleiter nimmt beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können aber auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule beraten.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Elternvertreter, die in die Schul­konferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft ge­bunden. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten.

Schulpflegschaftsvorsitzende und Stellvertreter 2023/24

Vorsitzender Stellvertreterin
Hr. Gadermann
2b
Fr. Koca
3b

An der OGGS Reichsgrafenstraße treffen sich die Schulpflegschaftsvorsitzende und der, oder die Stellvertreter/in mindestens einmal im Halbjahr zu einem vertrauensvollen Informations- und Meinungsaustausch.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbei­ten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. An un­serer Schule besteht die Schulkonferenz aus sechs Eltern- und sechs Lehrerver­tretern.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anre­gungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt.
Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Den Vorsitz der Schulkonferenz hat der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum des Schulleiters den Ausschlag.

Schulkonferenz

Elternvertreter/in Stellvertreter/in Vertreter/in Lehrerkollegium Stellvertreter/in
Hr. Gadermann
2b
Fr. Lotz
4b
Hr. Staab Fr. Franke
Hr. Icks
2b
Fr. Bayrami
2c
Fr. Werbeck Fr. Engel
Fr. Latafi
2a
Fr. Makita
1a
Fr. Lorenz Fr. Sturmberg
Fr. Koca
3b
Fr. Henning
2a
Fr. Mebus Fr. Franzen
Fr. Seidel
2c
Fr. Duruduygu
4b
Fr. Hildebrandt Hr. Schumacher
Fr. Azzamrani
4c
Fr. Kallwellis
1d
Fr. Wirtz Fr. Steinborn

Das Bildungsportal des Landes NRW ist eine gute Informationsplattform für El­tern, die sich näher mit den Mitwirkungsgremien und schulischen Fragen aus­einandersetzen möchten:

www.schulministerium.nrw.de

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet die Elternbroschüre "Einfach mitwirken". Sie steht als Download auf der Seite des Ministeriums zur Verfügung oder kann dort bestellt werden. Sie finden diese aber auch in unserem Downloadbereich.